1 Anwendbarkeit der AGB
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierphysiotherapeutin Nina Groth und dem Tierhalter/der Tierhalterin als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2 Behandlung
2.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/die Tierhalterin das Angebot der Tierphysiotherapeutin annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.
2.2 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-mail, WhatsApp oder telefonisch von der Tierphysiotherapeutin bestätigt wurden.
Termine, die kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn) abgesagt werden, werden dem Tierhalter/der Tierhalterin mit der Hälfte des Betrags in Rechnung gestellt. Nicht abgesagte Termine werden mit der vollen Gebühr berechnet.
2.3 Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter/der Tierhalterin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie anwendet.
2.4 Die Tierphysiotherapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Heilversprechen werden nicht gegeben. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters/der Tierhalterin und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
2.5 Die zu behandelnden Tiere müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
3 Bezahlung
3.1 Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Das Honorar ist auch fällig wenn die Behandlung aufgrund von Verweigerungen seitens des Tieres nicht oder nicht vollständig stattfinden kann. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter/-in vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.
3.2 Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart. Rückerstattungen nicht genutzter Behandlungen werden nur im Fall des Todes des zu behandelnden Tiers auf Antrag des Tierbesitzers/der Tierbesitzerin erstattet. Dieser Antrag muss binnen 1 Monat nach Tod des zu behandelnden Tiers gestellt werden.
3.3 Die Honorare sind für jede gebuchte Leistung vom Tierhalter/von der Tierhalterin in bar oder per Banküberweisung an die Tierphysiotherapeutin zu errichten. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird in den Honoraren keine Mehrwertsteuer in Ansatz gebracht
3.4 Die Tierphysiotherapeutin versendet im Fall der Nichtzahlung eine Mahnung, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt.
4 Haftung
4.1 Der Tierhalter/die Tierhalterin haftet unmittelbar und in voller Höhe für sämtliche Schäden, die an der Tierphysiotherapeutin, anderen Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden.
5 Datenschutz
5.1 Die Daten des Tierhalters/der Tierhalterin und dessen/deren Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung gespeichert. Die Tierphysiotherapeutin unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Tierphysiotherapeutin kann
nur in Schriftform durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung.
5.2 Es gelten die auf der Website einsehbaren Regeln der DSGV.
6 Seminare/Vorträge/Veranstaltungen
6.1 Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen/Veranstaltungen muss per E-mail, WhatsApp, telefonisch oder über das Online-Formular erfolgen.
6.2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden.
6.3 Bei Veranstaltungen, an denen mehrere Tierhalter mit ihren Hunden teilnehmen, sind die einzelnen Hunde stets an der Leine und ohne direkten Kontakt zueinander zu führen. Die Tierphysiotherapeutin unterrichtet die Tierhalter im Rahmen des Veranstaltungsthemas und nicht im allgemeinen Umgang mit den Tieren.
7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Ratzeburg. Erfüllungsort ist 23899 Gudow oder der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.